Am 25. Mai 2018 beginnt eine Revolution im europäischen Datenschutzrecht. Bisher musste nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie das Recht in jedem einzelnen Land der EU umgesetzt werden. Dabei entwickelte sich ein System unterschiedlicher Datenschutzrechte in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft tritt, gilt für alle Länder der Europäischen Union wortgleich dasselbe Datenschutzrecht. Allerdings erlaubt die DS-GVO, dass die einzelnen europäischen Länder Ausnahmen vorsehen können. Das hat der deutsche Gesetzgeber im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) getan. In die DS-GVO und das BDSG-neu führt das Buch mit vielen Beispielen, Hinweisen und Ratschlägen ein.
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