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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der am 13.12.2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon soll durch die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta sowie den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK zu einem deutlich verbesserten Grundrechtsschutz beitragen. Im Folgenden wird untersucht, ob und wieweit dies der Fall ist. Dazu wird der Grundrechtssituation nach in Kraft treten des Reformvertrags eine Status-quo-Analyse gegenübergestellt. Die nachfolgende…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Der am 13.12.2007 unterzeichnete Vertrag von Lissabon soll durch die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechtecharta sowie den Beitritt der Europäischen Union zur EMRK zu einem deutlich verbesserten Grundrechtsschutz beitragen. Im Folgenden wird untersucht, ob und wieweit dies der Fall ist. Dazu wird der Grundrechtssituation nach in Kraft treten des Reformvertrags eine Status-quo-Analyse gegenübergestellt. Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich materiell auf die Untersuchung der EMRK, der Grundrechtecharta sowie der allgemeinen Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts. Es wird geprüft, inwieweit die Rechtsverbindlichkeit der Charta zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes in Europa beiträgt. Dabei werden unterschiedliche Mitgliedsstaaten beleuchtet. Neben dem Grundrechtsschutz in Deutschland soll auch die besondere Situation in Polen und Großbritannien zum Ausdruck kommen. Ebenso sind die Auswirkungen des Beitritts der EU zur EMRK auf den Schutz des Bürgers Gegenstand der Untersuchung. Ferner wird die Notwendigkeit der Beibehaltung der allgemeinen Rechtsgrundsätze trotz der Verbindlichkeit der Charta diskutiert. Bisher gibt es erst wenige Veröffentlichungen zu diesen Fragestellungen, weswegen weitere Forschungen notwendig sind. Denn fraglich ist, ob durch den Reformvertrag der Grundrechtsschutz der Bürger wirklich verbessert wird oder ob nicht eher die politisch-deklaratorische Außenwirkung im Vordergrund steht. Dies soll durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema in der nachfolgenden Darstellung herausgearbeitet werden.
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