Das österreichische Gesellschaftsrecht wird zunehmend durch einen intensiven Ideenaustausch und die Übernahme von Konzepten aus dem angloamerikanischen Raum, insbesondere im Bereich der Organhaftung, geprägt. Ein wichtiges Beispiel stellt das Verbot der Ausnützung von Geschäftschancen (corporate opportunities) dar. Demnach ist es Organmitgliedern und Gesellschaftern einer Gesellschaft untersagt, Geschäftschancen auszunützen, soweit diese bereits der Gesellschaft zuzuordnen sind. Die genauen Kriterien, nach denen eine solche Zuordnung im Einzelfall zu erfolgen hat und in welchem Verhältnis diese Doktrin zur Treuepflicht und dem Wettbewerbsverbot steht, ist umstritten. Untersucht werden der Schutz von Geschäftschancen im Innenverhältnis - zwischen der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern bzw Gesellschaftern - der kapitalerhaltungsrechtliche Schutz und eine mögliche Existenzvernichtungshaftung. Für die Praxis relevante Fragestellungen rund um die mögliche Ausnützung von Geschäftschancen im Verhältnis zur Gesellschaft werden erstmals umfassend dargestellt.