Vor rund 50 Jahren hat ein bis heute fortwirkender Wandel in Bezug auf sexuelle Fragestellungen stattgefunden, der gemeinsam mit dem technischen Fortschritt der letzten Jahre dazu geführt hat, dass das Versenden eigener, sexualbezogener Aufnahmen Bestandteil des sexuellen Repertoires Jugendlicher geworden ist. Bekannt wurde dieses Phänomen unter dem Begriff "Sexting" . Aus strafrechtlicher Sicht von Interesse ist dies vor dem Hintergrund des Jugendpornographieverbots (
184c StGB), das bislang ein Schattendasein neben dem Verbot für Kinderpornographie fristet. Der Autor nimmt dies zum Anlass sich mit der Legitimation der Norm auseinanderzusetzen, Beiträge von Aufklärungsinstitutionen auszuwerten und die Gefahren von privater Jugendpornographie unter rechtlichen Gesichtspunkten herauszustellen.
184c StGB), das bislang ein Schattendasein neben dem Verbot für Kinderpornographie fristet. Der Autor nimmt dies zum Anlass sich mit der Legitimation der Norm auseinanderzusetzen, Beiträge von Aufklärungsinstitutionen auszuwerten und die Gefahren von privater Jugendpornographie unter rechtlichen Gesichtspunkten herauszustellen.