Die Arbeit beschäftigt sich mit Anwendungsbereich und Voraussetzungen des Verbotsirrtums beim Tatbestand des Subventionsbetrugs. Ein besonderes Augenmerk liegt auf EU-Subventionen und der Frage, ob europarechtliche Vorgaben Einfluss auf die Auslegung des
17 StGB haben. Nach einer Betrachtung der europarechtlichen Grundlagen sowie der Ausgestaltung des
264 StGB wird am Beispiel des Subventionsbetrugs eine Abgrenzung zwischen Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum, insbesondere in Bezug auf normative Tatbestandsmerkmale und Blankette vorgenommen. Sodann wird erörtert, wann ein Handeln mit Unrechtsbewusstsein vorliegt, welches die Annahme eines Verbotsirrtums ausschließt. Es folgen die den Kern der Arbeit bildenden Ausführungen zur Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums. Es wird u. a. herausgearbeitet, dass die für die Anforderungen an die Vermeidbarkeit vordergründig bedeutsame Unterscheidung zwischen Kernstrafrecht und Nebenstrafrecht aufgrund großzügiger Ausnahmen de facto ohne Bedeutung ist und durch einen Kriterienkatalog ersetzt werden sollte.
17 StGB haben. Nach einer Betrachtung der europarechtlichen Grundlagen sowie der Ausgestaltung des
264 StGB wird am Beispiel des Subventionsbetrugs eine Abgrenzung zwischen Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum, insbesondere in Bezug auf normative Tatbestandsmerkmale und Blankette vorgenommen. Sodann wird erörtert, wann ein Handeln mit Unrechtsbewusstsein vorliegt, welches die Annahme eines Verbotsirrtums ausschließt. Es folgen die den Kern der Arbeit bildenden Ausführungen zur Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums. Es wird u. a. herausgearbeitet, dass die für die Anforderungen an die Vermeidbarkeit vordergründig bedeutsame Unterscheidung zwischen Kernstrafrecht und Nebenstrafrecht aufgrund großzügiger Ausnahmen de facto ohne Bedeutung ist und durch einen Kriterienkatalog ersetzt werden sollte.