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Zum WerkDas Werk erfasst das gesamte Verbraucherkreditrecht, also nicht lediglich die Vorschriften über Darlehen und Finanzierungshilfen nach §§ 491 BGB bis 515 BGB, sondern auch über Verbraucher und Unternehmer nach §§ 13, 14 BGB, Widerruf und verbundene Geschäfte nach §§ 355 bis 361 BGB, Kreditvermittlung nach §§ 655a bis 655e BGB, internationale Bezüge insb. nach Art.6 Rom-I-VO sowie CISG und Verbraucherkreditmahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO sowie Art. 17 EuGVVO.Vorteile auf einen Blick- geschlossene Darstellung des gesamten VerbraucherkreditrechtsZur NeuauflageSeit dem Erscheinen der…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDas Werk erfasst das gesamte Verbraucherkreditrecht, also nicht lediglich die Vorschriften über Darlehen und Finanzierungshilfen nach §§ 491 BGB bis 515 BGB, sondern auch über Verbraucher und Unternehmer nach §§ 13, 14 BGB, Widerruf und verbundene Geschäfte nach §§ 355 bis 361 BGB, Kreditvermittlung nach §§ 655a bis 655e BGB, internationale Bezüge insb. nach Art.6 Rom-I-VO sowie CISG und Verbraucherkreditmahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO sowie Art. 17 EuGVVO.Vorteile auf einen Blick- geschlossene Darstellung des gesamten VerbraucherkreditrechtsZur NeuauflageSeit dem Erscheinen der 9.Auflage sind drei Gesetzesänderungen eingetreten:- die Präzisierung der Kreditwürdigkeitsprüfung durch § 505a Abs.3 neu,- die Aufnahme des Immobilienverzehrkredits in § 491- und die Berücksichtigung des unentgeltlichen Kredits (§§ 514, 515) in der Unabdingbarkeit nach § 512 Satz 1 (halbzwingende Geltung).Hinzu kommen neue Informationsregelungen in Art. 247 und 247a EGBGB.Auch der neue Verbraucherbauvertrag mit seinem Widerrufsrecht nach § 650 l strahlt auf den Verbraucherkredit aus (Baufinanzierung).Die Rechtsprechung war geprägt durch eine Entscheidungsflut zum Problem der Verwirkung des Widerrufsrechts und fand durch den zusammenfassenden Beschluss des BGH vom 23.1.2018 (WM 2018, 614) einen gewissen Abschluss.Bedeutsame Entscheidungen klärten Fragen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Verbraucherin und zur Übertragung des Widerrufsrechts auf einen Zessionar, um nur einige zu nennen.Auch das Internationale Prozessrecht in Gestalt der EuGVVO bildete sich fort.All dies bildet die Neuauflage ab.ZielgruppeFür Banken, Verbraucherverbände, Rechtsanwälte, Gerichte und Universitäten