Das Verbraucherprivatrecht ist durch die Schuldrechtsmodernisierung in das BGB integriert worden und damit in den Kernbereich des Schuldrechts eingetreten. Die Ausbildungs- und Prüfungsrelevanz wird auch angesichts ihrer berufspraktischen Bedeutung stetig zunehmen. Systematik und Gemeinsamkeiten der verbraucherprivatrechtlichen Einzelmaterien werden in diesem Grundriss knapp und anschaulich dargestellt.