Dieses Lehrbuch stellt das Verbraucherprivatrecht mit seinen zahlreichen unionsrechtlichen Bezügen umfassend dar. Es richtet sich vor allem an fortgeschrittene Studierende in Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung.
Durch die Umsetzung der Richtlinie über Rechte der Verbraucher hat das deutsche Recht zahlreiche grundlegende Änderungen erfahren. So wurden etwa die Vorschriften zu den Besonderen Vertriebsformen und zum verbraucherprivatrechtlichen Widerrufsrecht völlig neu gefasst. Diese grundlegende Neubearbeitung passt das Lehrbuch in Inhalt und Aufbau an die neu geschaffene Rechtslage an.
Anschaulich werden die Grundlagen dieses Rechtsgebiets dargestellt, das in Studium und Praxis immer größere Bedeutung gewinnt. Die Schwerpunkte liegen bei der Bestimmung der Parteien des Verbrauchergeschäfts, den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrechts sowie den Besonderen Vertriebsformen. Die komplexen Regelungen des gesamten Verbraucherkreditrechts werden gut verständlich aufgearbeitet. Das Kapitel zum Kaufrecht ist geprägt durch die grundlegende Einflussnahme aktueller Rechtsprechung des EuGH. Des Weiteren werden die Charakteristika zentraler verbraucherprivatrechtlicher Materien ausführlich erläutert.
So z.B.
¿ die allgemeinen Grundsätze bei Verbraucherverträgen,
¿ die Besonderheiten bei der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
¿ die Produkthaftung,
¿ Teilzeitwohnrechteverträge,
¿ wettbewerbsrechtliche Sondervorschriften des BGB.
Durch die Umsetzung der Richtlinie über Rechte der Verbraucher hat das deutsche Recht zahlreiche grundlegende Änderungen erfahren. So wurden etwa die Vorschriften zu den Besonderen Vertriebsformen und zum verbraucherprivatrechtlichen Widerrufsrecht völlig neu gefasst. Diese grundlegende Neubearbeitung passt das Lehrbuch in Inhalt und Aufbau an die neu geschaffene Rechtslage an.
Anschaulich werden die Grundlagen dieses Rechtsgebiets dargestellt, das in Studium und Praxis immer größere Bedeutung gewinnt. Die Schwerpunkte liegen bei der Bestimmung der Parteien des Verbrauchergeschäfts, den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufsrechts sowie den Besonderen Vertriebsformen. Die komplexen Regelungen des gesamten Verbraucherkreditrechts werden gut verständlich aufgearbeitet. Das Kapitel zum Kaufrecht ist geprägt durch die grundlegende Einflussnahme aktueller Rechtsprechung des EuGH. Des Weiteren werden die Charakteristika zentraler verbraucherprivatrechtlicher Materien ausführlich erläutert.
So z.B.
¿ die allgemeinen Grundsätze bei Verbraucherverträgen,
¿ die Besonderheiten bei der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
¿ die Produkthaftung,
¿ Teilzeitwohnrechteverträge,
¿ wettbewerbsrechtliche Sondervorschriften des BGB.
Wer nach einer systematischen Darstellung zu bestimmten verbraucherrechtlichen Fragestellungen sucht, sollte beruhigt zugreifen.
Rechtsanwalt Tim Hendrik Walter, Unna
... Umfang, der leicht zu bewältigen ist und dem Studierenden dennoch selbst in einschlägigen Hausarbeiten Lösungswege aufzuzeigen im Stande ist. Das Buch ist gut strukturiert und verständlich geschrieben.
www.elbelaw.de 08.11.2011
Das Verbraucherprivatrecht ist in immenser Bewegung. Es ist Bülow und Artz zu verdanken, dass dessen Bedeutung nunmehr in einem eigenen Lehrbuch gewürdigt wird. In gleicher Weise sind Studenten und Referendare wie Richter, Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen gut beraten, in Zweifels- und Auslegungsfragen dieses Lehrbuch zur Hand zu nehmen.
Dr. Peter M. Röhm in: Die Justiz 6/2009
Rechtsanwalt Tim Hendrik Walter, Unna
... Umfang, der leicht zu bewältigen ist und dem Studierenden dennoch selbst in einschlägigen Hausarbeiten Lösungswege aufzuzeigen im Stande ist. Das Buch ist gut strukturiert und verständlich geschrieben.
www.elbelaw.de 08.11.2011
Das Verbraucherprivatrecht ist in immenser Bewegung. Es ist Bülow und Artz zu verdanken, dass dessen Bedeutung nunmehr in einem eigenen Lehrbuch gewürdigt wird. In gleicher Weise sind Studenten und Referendare wie Richter, Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen gut beraten, in Zweifels- und Auslegungsfragen dieses Lehrbuch zur Hand zu nehmen.
Dr. Peter M. Röhm in: Die Justiz 6/2009