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Zum WerkSowohl die neuen Abhilfeklagen als auch die reformierten Musterfeststellungsklagen sind nach Inkrafttreten des VDuG unmittelbar in der Praxis angenommen worden. Bekannte Unternehmer aus den Bereichen Energie, Telekommunikation und Videostreaming wurden schon nach kurzer Zeit auf Grundlage des VDuG in Anspruch genommen und verteidigen sich nun gegen die neu geschaffenen Verbandsklagen.Das Werk analysiert das VDuG als neues Stammgesetz wissenschaftlich tiefgründig, berücksichtigt die Interessen der Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen und bietet praktische Lösungen zu zahlreichen…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkSowohl die neuen Abhilfeklagen als auch die reformierten Musterfeststellungsklagen sind nach Inkrafttreten des VDuG unmittelbar in der Praxis angenommen worden. Bekannte Unternehmer aus den Bereichen Energie, Telekommunikation und Videostreaming wurden schon nach kurzer Zeit auf Grundlage des VDuG in Anspruch genommen und verteidigen sich nun gegen die neu geschaffenen Verbandsklagen.Das Werk analysiert das VDuG als neues Stammgesetz wissenschaftlich tiefgründig, berücksichtigt die Interessen der Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen und bietet praktische Lösungen zu zahlreichen offenen Rechtsfragen an, die das VDuG als Umsetzungsgesetz mit sich bringt.Vorteile auf einen Blickerste Verbandsklagen vor den OLGs bzw. dem BayObLG bereits berücksichtigtzahlreiche Formulierungsvorschläge für Anträge und Tenorierungen für die OLGs, klageberechtigten Stellen, Unternehmer und Sachwalter, einschließlich von Berechnungsbeispielen für den kollektiven Gesamtbetrag und die Kosten des UmsetzungsverfahrensSchlüsselnormen umfangreich ausgelegt und mit Darstellung der Streitständeenge Verzahnung der einzelnen Kommentierungen durch kontinuierliche Abstimmung der Autoren zu den neuen Rechtsfragen. Alle Kommentierungen enthalten zahlreiche Querverweise auf relevante Parallelstellen, um zu verdeutlichen, welche Rechtsfragen von mehreren Autoren identisch eingeschätzt wurden.ZielgruppeFür Rechtsabteilungen der klageberechtigten Stellen wie etwa qualifizierte Verbraucherverbände, Rechtsabteilungen der Unternehmer, Sachwalter, Justiz, das registerführende Bundesamt der Justiz sowie Kanzleien zum Verbraucher- und Prozessrecht.