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Mit Wirkung ab dem 13.06.2014 hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Auswirkungen der Richtlinie sind weitreichend und müssen in allen Verträgen, die ab dem 13.06.2014 geschlossen werden, berücksichtigt werden.Speziell mit dem Blick auf Raumausstatter und Bodenleger werden die Auswirkungen der Richtlinie dargestellt und Hinweise für die erforderlichen Anpassungen der Geschäftstätigkeit gegeben.

Produktbeschreibung
Mit Wirkung ab dem 13.06.2014 hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Auswirkungen der Richtlinie sind weitreichend und müssen in allen Verträgen, die ab dem 13.06.2014 geschlossen werden, berücksichtigt werden.Speziell mit dem Blick auf Raumausstatter und Bodenleger werden die Auswirkungen der Richtlinie dargestellt und Hinweise für die erforderlichen Anpassungen der Geschäftstätigkeit gegeben.
Autorenporträt
Martin Kuschel geb. 1966 in Hagen, Westf.; Studium der Rechtswissenschaften in Passau und Cardiff/Wales; 1995 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht sowie Sachverständigenrecht; 2001 Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hilleke & Kuschel, Attendorn 2008 alleiniger Inhaber der Anwaltskanzlei Kuschel, Attendorn 2008 Vertrauensanwalt des Bundes Deutscher Architekten (BDA) Zu den ständigen Mandanten der Anwaltskanzlei Kuschel zählen Architekten, Hersteller und Importeure von Bodenbelägen sowie mittelständische Bau- und Handwerksunternehmen. www.RA-Kuschel.eu