Voraussetzung für die Anerkennung eines Bürgers als Verbraucher ist, dass er Waren ausschließlich für den persönlichen (häuslichen) Bedarf und nicht im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit erworben hat. Letzteres gilt auch für Fälle, in denen ein Bürger, der nicht als Unternehmer registriert ist, auf professioneller Basis eine einkommensschaffende Tätigkeit ausübt: professionelle Fotografie (z. B. Hochzeitszeremonien usw.), bezahlter Rechtsbeistand, Nachhilfe in Fremdsprachen usw. Die Praxis zeigt, dass der Hauptvertrag im Bereich der Verbraucherrechtsbeziehungen nach wie vor der Kaufvertrag ist, dass aber der Anteil der Dienstleistungsverträge (Werkverträge) mit Beteiligung des Verbrauchers immer mehr zunimmt. Diese Art von Verträgen hat ihre ganz eigenen Besonderheiten. Gleichzeitig beobachten wir Veränderungen in der Gesetzgebung und der Strafverfolgungspraxis in diesem Bereich.Diese Fragen erfordern wissenschaftliche Überlegungen und Analysen.
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