Diese Studie widmet sich der Frage, inwieweit Haustürwiderrufs- und Verbraucherkreditrecht bei der Bestellung und Übertragung von Sicherungsgrundschulden einschlägig sind. Die Autorin analysiert zunächst die Reichweite des direkten Anwendungsbereichs der Gesetze, wobei sie sich insbesondere das Umgehungsverbot nutzbar macht. Soweit eine direkte Anwendung der Bestimmungen ausscheidet, zeigt sie auf, wo deren Anwendbarkeit auf den gesicherten Kredit die Grundschuld mittelbar beeinflusst. Im Weiteren beschreibt die Autorin die Entwicklungen im Hinblick auf die Kontroverse um das…mehr
Diese Studie widmet sich der Frage, inwieweit Haustürwiderrufs- und Verbraucherkreditrecht bei der Bestellung und Übertragung von Sicherungsgrundschulden einschlägig sind. Die Autorin analysiert zunächst die Reichweite des direkten Anwendungsbereichs der Gesetze, wobei sie sich insbesondere das Umgehungsverbot nutzbar macht. Soweit eine direkte Anwendung der Bestimmungen ausscheidet, zeigt sie auf, wo deren Anwendbarkeit auf den gesicherten Kredit die Grundschuld mittelbar beeinflusst. Im Weiteren beschreibt die Autorin die Entwicklungen im Hinblick auf die Kontroverse um das Konkurrenzverhältnis von Haustürwiderrufs- und Verbraucherkreditrecht. Darauf aufbauend bewertet sie die kürzlich in diesem Bereich getroffenen Neuregelungen und entwickelt Alternativen hierzu.
Die Herstellerinformationen sind derzeit nicht verfügbar.
Autorenporträt
Die Autorin: Katja Weiß wurde 1976 in Lippstadt geboren. Das rechtswissenschaftliche Studium an der Universität Marburg von 1995 bis 2000 schloss sie mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. 2004 wurde die Autorin von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Marburg promoviert und beendete das Rechtsreferendariat in Frankfurt am Main mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Anwendungsprobleme des 312 BGB bei Sicherungsgrundschulden - Direkte und mittelbare Auswirkungen der
491 ff. BGB bei Sicherungsgrundschulden - Bewertungen der Neuregelung des Konkurrenzverhältnisses von 312 und
491 ff. BGB, insbesondere im Hinblick auf Widerrufsrecht und -frist bei verbraucherkreditrechtlichen Immobiliardarlehensgeschäften.