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Der Autor entwickelt acht Thesen zur Anwendung des Verbraucherschutzes im sozialen Mietrecht. Mieter sind in aller Regel Verbraucher. Eine Unterscheidung zwischen Kleinvermietern und Großvermietern ist möglich. Die Unternehmereigenschaft einer Hausverwaltung ist dem Vermieter zuzurechnen. Einschränkungen des Verbraucherschutzes durch § 314 Abs. 4 BGB und den Ausschluss bestimmter Schutzinstrumente nach vorheriger Besichtigung der Wohnung sind abzulehnen. Die teleologische Reduktion des Widerrufsrechts bei Mieterhöhungen durch den BGH überzeugt nicht. Der Verbraucherschutz im Wohnungsmietrecht…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor entwickelt acht Thesen zur Anwendung des Verbraucherschutzes im sozialen Mietrecht. Mieter sind in aller Regel Verbraucher. Eine Unterscheidung zwischen Kleinvermietern und Großvermietern ist möglich. Die Unternehmereigenschaft einer Hausverwaltung ist dem Vermieter zuzurechnen. Einschränkungen des Verbraucherschutzes durch § 314 Abs. 4 BGB und den Ausschluss bestimmter Schutzinstrumente nach vorheriger Besichtigung der Wohnung sind abzulehnen. Die teleologische Reduktion des Widerrufsrechts bei Mieterhöhungen durch den BGH überzeugt nicht. Der Verbraucherschutz im Wohnungsmietrecht sollte vertragsbezogen sein. Mieter sollten informierte Entscheidungen auf Basis eines Produktinformationsblatts treffen können, die Nichtbeachtung von Informationspflichten muss sanktioniert sein.
Autorenporträt
Marius Bergermann studierte nach Abschluss einer Berufsausbildung Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt. Er erwarb den akademischen Grad des Diplom-Juristen unter anderem durch eine kapitalmarktrechtliche Arbeit am dortigen House of Finance. Er wurde nach Abschluss des Referendariats im Bezirk der Oberlandesgerichts Frankfurt am Main 2017 als Rechtsanwalt zugelassen und ist im Immobilienwirtschaftsrecht tätig.