Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Harz - Hochschule für angewandte Wissenschaften (FH) (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: BGB, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Internet, die weltweit unspannende Vernetzung von Rechnern und Netzwerken, hat sich wesentlich schneller durchgesetzt als jede andere technische Neuerung zuvor. Während das Fernsehen 13 Jahre benötigte um eine Nutzerzahl von 50 Millionen zu erreichen, gewann das Internet diese in 4 Jahren. Dieses Wachstum wird häufig als "exponentiell" bezeichnet, womit eine ansteigende Beschleunigung des Wachstums gemeint ist.Die Verbraucher sehen in Online-Geschäften Möglichkeiten zu sparen. Dabei gewinnt das Internet, das die nationale wie internationale Wirtschaft bzw. den Handel erfasst, durch den Abbau von Handelsbarrieren einen neuen Stellenwert .Die Einführung des Euro forciert diese Entwicklung. Der Aufschwung des elektronischen Geschäftsverkehrs wird allerdings auch von der zu erzielenden Rechtssicherheit dieser Internetgeschäfte bestimmt. Neue Rechtsregeln sind von wiederum von technischenRahmenbedingungen wie etwa der digitalen Signatur abhängig und nur durch deren weltweite Einführung zu erreichen. Erst so kann das Vertrauen in die neue Technologie beim Verbraucher sichergestellt und Befürchtungen hinsichtlich etwaiger Fehlinvestitionen bei Online-Geschäften ausgeschlossen werden. Neben der Transparenz von Dienstanbietern und Dienstleistungen müssen die Einhaltung und Durchsetzung fairer Praktiken im elektronischen Geschäftsverkehr Standard werden. Die Rechtspositionen müssen klar sein. Dazu gehören im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr einfache überschaubare und verbraucherfreundliche Regeln für das anwendbare und internationale Recht. Schreibauer und Moers gehen in ihren Ausführungen auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Delikte im Internet ein. Die Darlegungen zeigen die Vielschichtigkeit der Probleme auf und man muss feststellen, dass es großen Handlungsbedarf seitens der Gesetzgeber gibt und ständig geben wird. Annette Schneider hebt die Äußerung des ehemaligen EUKommissars Bangemann hervor, der auf die bisherige häufige Selbstregulierung bei Internetgeschäften, aber auch auf die Notwendigkeit staatlicher Regeln verweist.
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