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Verbraucherverträge und die ROM I-Verordnung - Rosset, Christophe
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem Inkrafttreten am 17. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (sog. ROM I-VO) für alle grenzüberschreitenden vertraglichen Schuldverhältnisse anzuwenden. Die ROM I-VO stellt eine Modernisierung der bisherigen Regelungen dar. Die vorherigen Bestimmungen wie das Römische Übereinkommen oder das…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit dem Inkrafttreten am 17. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (sog. ROM I-VO) für alle grenzüberschreitenden vertraglichen Schuldverhältnisse anzuwenden. Die ROM I-VO stellt eine Modernisierung der bisherigen Regelungen dar. Die vorherigen Bestimmungen wie das Römische Übereinkommen oder das Europäische Schuldvertrags übereinkommen verfolgten bisher keinen international- privatrechtlichen, sondern nur einen binnenmarktbezogenen Ansatz und wurden ersetzt. Der Anwendungsbereich gilt für alle vertraglichen Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der ROM I-VO geschlossen wurden. Der Vertrag muss eine Verbindung zum Recht verschiedener
Staaten aufweisen. Die ROM I-VO ist in allen EU-Mitgliedsstaaten außer Dänemark anwendbar. Als Verordnung muss sie von den Staaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Die Auslegungskompetenz unterliegt nicht dem BGH, sondern dem EuGH. Die Wirkungsweise der ROM I-VO auf vertragliche Schuldverhältnisse soll mit den Besonderheiten des Verbraucherschutzes betrachtet werden.