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Nachdem der Europäische Gesetzgeber das ambitionierte Projekt einer Verordnung für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht bis auf Weiteres von der Agenda gestrichen hat, liegen seit Dezember 2015 zwei Richtlinienentwürfe der Europäischen Kommission zum Waren-Fernabsatz einerseits und zu Verträgen über digitale Inhalte andererseits vor. Sie zielen vor allem darauf, im b2c-Bereich die Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit der versprochenen Waren und Dienstleistungen sowie die Abhilfen bei Vertragswidrigkeit voll zu harmonisieren. Der vorliegende Band, der Beiträge einer Tagung vom Juli 2016 in…mehr

Produktbeschreibung
Nachdem der Europäische Gesetzgeber das ambitionierte Projekt einer Verordnung für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht bis auf Weiteres von der Agenda gestrichen hat, liegen seit Dezember 2015 zwei Richtlinienentwürfe der Europäischen Kommission zum Waren-Fernabsatz einerseits und zu Verträgen über digitale Inhalte andererseits vor. Sie zielen vor allem darauf, im b2c-Bereich die Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit der versprochenen Waren und Dienstleistungen sowie die Abhilfen bei Vertragswidrigkeit voll zu harmonisieren. Der vorliegende Band, der Beiträge einer Tagung vom Juli 2016 in Berlin enthält, ordnet die beiden Entwürfe in den Kontext der europäischen Vertrags- und Verbraucherrechtsentwicklung ein und gibt dann jeweils näheren Aufschluss über ihre Regelungsbereiche und Harmonisierungsintensität sowie über die konkret vorgesehenen Leistungspflichten und Rechtsbehelfe.
Autorenporträt
ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Bielefeld und Leiter der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld (gemeinsam mit Prof. Dr. Florian Jacoby).

ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München; außerdem im Nebenamt Richterin am OLG München.