Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1.25, Universität Basel (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage nach der Rechtmäßigkeit und Legitimität von militärischen Interventionen im Namen der humanitären Hilfe hat in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die internationale Gemeinschaft hat sich wiederholt mit Situationen konfrontiert gesehen, in denen Gewalt und Konflikte in souveränen Staaten zu schweren Menschenrechtsverletzungen und humanitären Katastrophen geführt haben. In solchen Momenten stellt sich die Frage: Ist es gerechtfertigt, in die inneren Angelegenheiten eines Staates einzugreifen, um das Leiden unschuldiger Zivilisten zu verhindern oder zu lindern? Diese Frage bildet den Ausgangspunkt für die vorliegende Arbeit, die sich mit der Thematik der Legitimierung von Angriffshandlungen durch humanitäre Intervention befasst. Die Debatte darüber, ob solche Interventionen als rechtmäßig und moralisch geboten angesehen werden können, ist äußerst komplex und kontrovers. Sie berührt fundamentale Prinzipien des Völkerrechts, der internationalen Beziehungen und der Ethik. Im Verlauf dieser Arbeit werden verschiedene Aspekte dieser Problematik erörtert. Zunächst wird eine grundlegende Einführung in die Definition und rechtliche Einordnung von Aggression nach dem Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs gegeben (Abschnitt B). Anschließend wird das Konzept der humanitären Intervention näher beleuchtet, um zu verstehen, wie Staaten oder internationale Akteure versuchen, die Notwendigkeit eines militärischen Eingreifens in humanitären Krisen zu rechtfertigen (Abschnitt C). Ein zentraler Punkt dieser Arbeit ist die Untersuchung der verschiedenen Argumente, die zur Legitimierung einer Angriffshandlung durch eine humanitäre Intervention herangezogen werden können (Abschnitt E). Hierbei werden sowohl die Argumente der Staatenpraxis, die auf historischen Präzedenzfällen beruhen, als auch das Argument des Verbots der Aggression als Ius Cogens und die moralische Verpflichtung zur Hilfe in den Fokus genommen. Schließlich wird in Abschnitt F die Frage aufgeworfen, ob eine humanitäre Intervention trotz ihrer möglichen Rechtswidrigkeit dennoch als legitim betrachtet werden kann. Hierbei wird insbesondere auf die komplexen Dynamiken zwischen Völkerrecht und moralischer Verantwortung eingegangen.
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