Der 2. WK mit seinen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie die Konflikte im ehemaligen Jugoslawien und Ruanda zeigen, zu welch unvorstellbaren Taten Menschen fähig sind. Vordringliches Anliegen der Völkergemeinschaft war es daher, eine Regelung zu schaffen, die geeignet ist, dauerhaften Frieden und jedem Einzelnen eine, den Grunderfordernissen der Menschenwürde entsprechende Existenz zu gewährleisten. In dieser Arbeit werden die Entstehungsgeschichte, die Rechtsgrundlagen und die einzelnen Tatbestandsmerkmale von Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord, Ausrottung, Versklavung oder Apartheid, Freiheitsentzug und Folter, etc. erläutert. Es wird Bezug genommen auf die Straflosigkeit im lateinamerikanischen Raum sowie auf die Terrorismusbekämpfung in den USA. Die Prozesse gegen Tadic, Milosevic, Pinochet u.a. bilden dabei einen Schwerpunkt und Urteile werden teils wortgetreu übersetzt. Sun Tzu schrieb im 6. Jh.v.Ch.: Lords must not raise armies out of rage, commanders must not launch battles out of fury. For those enraged may be happy again, and those infuriated may be cheerful again, but annihilated counties may never exist again, nor may the dead ever live again!