Noch nie gab es in der Geschichte der Bundesrepublik derartige "Verbrechen". Gerade die Grundrechte GG Art. 1 Schutz der Menschenwürde und Art. 2 Recht auf körperliche Unversehrtheit werden nicht eingehalten!Obwohl sie zu achten und zu schützen Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sein sollte.Nach Nichtzuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit wurde ich an das Bundesversicherungsamt-Aufsichtsbehörde verwiesen. Nachdem auch durch meinen Fachanwalt bei den Verwaltungsgerichten kein Erfolg beschieden war und die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen wurde.Hiervon handelt diese Dokumentation mit umfangreichen Farbfotoabbildungen von E-Waffenfolter.Es kann nicht sein diese Körperverletzung weiter geschehen zu lassen - dies entspräche sonst Hilfeverweigerung.
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