Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Georg-August-Universität Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die internationale Strafverfolgung von Verbrechen stellt seit der Entstehung des Strafrechts eine große Herausforderung dar und die Etablierung von internationalen Strafgerichten war erst nach dem Zweiten Weltkrieg möglich. Die Einrichtung von internationalen Ad-hoc-Strafgerichten begann nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Einrichtung des Internationalen Militärgerichthofes in Nürnberg und Tokio. Die Einrichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofes, welcher Verbrechen international verfolgen und zur Rechenschaft ziehen kann, wurde erst mit der Unterzeichnung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshof im Jahr 1998 möglich. Der entscheidende Unterschied zwischen den internationalen Ad-hoc-Strafgerichten und dem ständigen Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ist, dass die Ad-hoc-Strafgerichte sich auch mit Verbrechen der Vergangenheit beschäftigen, der ICC sich jedoch nur mit jenen Verbrechen befasst, die nach dem 1. Juli 2002 bzw. nach Inkrafttreten des ICC-Statuts begangen wurden. Die vorliegende Einführungsarbeit befasst sich mit der Entstehung der UNO-Straftribunale für Ex-Jugoslawien und Ruanda sowie dem ständigen Internationalen Strafgerichtshof und stellt damit für diejenigen, die sich mit diesen Strafgerichten vertraut machen wollen, eine gute Informationsgrundlage dar. Hier werden die Rolle der unabhängigen UNO-Straftribunale für Ex-Jugoslawien und Ruanda sowie die Ergebnisse der beiden UNO-Straftribunale behandelt. Weiter behandelt diese Arbeit die Entstehungsgeschichte und die Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), die Rolle und das Verhältnis des ICC zur UNO sowie das Verhältnis der USA zum ICC.
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