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Unter den derzeitigen Umständen ist die Kontrolle der Zahlungsströme und der Bewegungen der Finanzinstrumente von besonderer Bedeutung. Daher besteht ein zunehmender Bedarf an der Einbeziehung von zugelassenen Stellen in die Durchführung solcher Kontrollen. Eine solche Funktion wird traditionell von den Zollbehörden wahrgenommen. Schon vor der Gründung der Zollunion durch die Mitgliedstaaten waren die Zollbehörden mit den Befugnissen von Währungskontrolleuren innerhalb der EurAsEC ausgestattet.Die Schaffung eines einheitlichen Zollgebiets erforderte die Entwicklung einer rechtlichen Regelung…mehr

Produktbeschreibung
Unter den derzeitigen Umständen ist die Kontrolle der Zahlungsströme und der Bewegungen der Finanzinstrumente von besonderer Bedeutung. Daher besteht ein zunehmender Bedarf an der Einbeziehung von zugelassenen Stellen in die Durchführung solcher Kontrollen. Eine solche Funktion wird traditionell von den Zollbehörden wahrgenommen. Schon vor der Gründung der Zollunion durch die Mitgliedstaaten waren die Zollbehörden mit den Befugnissen von Währungskontrolleuren innerhalb der EurAsEC ausgestattet.Die Schaffung eines einheitlichen Zollgebiets erforderte die Entwicklung einer rechtlichen Regelung der Währungskontrolle auf supranationaler Ebene. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf den Beitritt der Republik Armenien und der Kirgisischen Republik zum Vertrag über die Eurasische Wirtschaftsunion.
Autorenporträt
A.A. Maxurov est professeur, auteur d'environ 700 ouvrages scientifiques, militant des droits de l'homme et lauréat de prix européens et internationaux.