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Durch veränderte Kriminalitätsformen mussten auch die Strafverfolgungsbehörden ihre Methoden anpassen. Verdeckte Ermittlungstätigkeit durch Personen, wie etwa Verdeckte Ermittler oder V-Leute, sind deswegen aus unserem gegenwärtigen Strafverfahren nicht mehr wegzudenken. Vor diesem Hintergrund wird zunächst der Umgang mit derartigen Ermittlungspersonen nach der deutschen Rechtsordnung dargestellt, wobei neben den rechtlichen Grundlagen vor allem rechtliche Bedenken und Konsequenzen verdeckter Ermittlungstätigkeit für das Strafverfahren eingehende Betrachtung finden. In einem zweiten Schritt…mehr

Produktbeschreibung
Durch veränderte Kriminalitätsformen mussten auch die Strafverfolgungsbehörden ihre Methoden anpassen. Verdeckte Ermittlungstätigkeit durch Personen, wie etwa Verdeckte Ermittler oder V-Leute, sind deswegen aus unserem gegenwärtigen Strafverfahren nicht mehr wegzudenken. Vor diesem Hintergrund wird zunächst der Umgang mit derartigen Ermittlungspersonen nach der deutschen Rechtsordnung dargestellt, wobei neben den rechtlichen Grundlagen vor allem rechtliche Bedenken und Konsequenzen verdeckter Ermittlungstätigkeit für das Strafverfahren eingehende Betrachtung finden. In einem zweiten Schritt wird die Situation nach deutschem Recht mit der Rechtslage nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und der sie konkretisierenden Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verglichen. Es wird aufgezeigt, dass die deutsche Rechtsprechung die Vorgaben des Straßburger Gerichtshofes weitestgehend berücksichtigt, hinsichtlich bestimmter Vorgehensweisen jedoch auch deutliche Divergenzen auszumachen sind.
Autorenporträt
Die Autorin: Katharina Ott wurde 1982 in Berlin geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und absolviert gegenwärtig das Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin.
Rezensionen
«Es bleibt (...) Otts Verdienst, zu den von ihr ausgewählten Themenbereichen eine kompakte, die wesentlichen Problempunkte erfassende Darstellung vorgelegt zu haben. In dieser Hinsicht lohnt sich der Griff zu dem Buch durchaus.» (Akadem Rat Dr. Pierre Hauch, Goltdammer's Archiv für Strafrecht)