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Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Zurechnung von Gewinnen aus konkurrierender wirtschaftlicher Betätigung eines Anteilseigners gegenüber seiner Gesellschaft. Die bisher ergangenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofes zu dem von ihm für das Steuerrecht "entdeckten" Wettbewerbsverbot ließen die Praxis aufschrecken und waren Anlaß lebhafter Kritik. Thema dieser Arbeit ist es, diese Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes zu hinterfragen. Es sollen zunächst Grundlagen einer verdeckten Gewinnausschüttung wie auch des gesellschaftsrechtlichen Wettbewerbsverbotes aufgezeigt werden, um diese…mehr

Produktbeschreibung
Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Zurechnung von Gewinnen aus konkurrierender wirtschaftlicher Betätigung eines Anteilseigners gegenüber seiner Gesellschaft. Die bisher ergangenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofes zu dem von ihm für das Steuerrecht "entdeckten" Wettbewerbsverbot ließen die Praxis aufschrecken und waren Anlaß lebhafter Kritik. Thema dieser Arbeit ist es, diese Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes zu hinterfragen. Es sollen zunächst Grundlagen einer verdeckten Gewinnausschüttung wie auch des gesellschaftsrechtlichen Wettbewerbsverbotes aufgezeigt werden, um diese Bereiche einer wertenden Betrachtung zuzuführen. TOC:Verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. Par. 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, Rechtsprechungsentwicklung zur verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot, Tatbestand einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot (Fallgruppe 1), Verdeckte Gewinnausschüttung wegen unentgeltlicher Überlassung von Geschäftschancen (Fallgruppe 2), Verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit Tätigkeiten für die Gesellschaft (Fallgruppe 3), Abschließende Betrachtung, Prüfungsschema
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Autorenporträt
Andrea Walter, geboren 1976, arbeitet im Berliner Plan 17-Büro und schreibt unter anderem für Stern, Geo Saison, Mare, Merian, Brigitte und Petra - am liebsten über Island. Seit einem Stipendium bei Islands größter Tageszeitung Morgunbladid hat sie das kleine Land im Nordatlantik nicht mehr losgelassen.