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Dieses Buch vermittelt praxisgerechte Informationen zu den steuerlichen Fragen bei verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen, dies sowohl auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft als auch des Gesellschafters.Neben Kapitalgesellschaften werden auch sonstige Körperschaften in die Betrachtung einbezogen, insbesondere: Berufsverbände, Betriebe gewerblicher Art und ihre Trägerkörperschaften, Genossenschaften, Sparkassen, Stiftungen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Außer der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden auch die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und…mehr

Produktbeschreibung
Dieses Buch vermittelt praxisgerechte Informationen zu den steuerlichen Fragen bei verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen, dies sowohl auf der Ebene der ausschüttenden Gesellschaft als auch des Gesellschafters.Neben Kapitalgesellschaften werden auch sonstige Körperschaften in die Betrachtung einbezogen, insbesondere: Berufsverbände, Betriebe gewerblicher Art und ihre Trägerkörperschaften, Genossenschaften, Sparkassen, Stiftungen, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Außer der Einkommen- und Körperschaftsteuer werden auch die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer sowie die bilanziellen Auswirkungen berücksichtigt.Behandelt werden u.a. folgende Einzelfragen: Tantieme-Vereinbarungen, Wettbewerbsverbote, Pensionszusagen, Darlehen, Übertragung von Wirtschaftsgütern, Leistungen an nahestehende Personen, Betriebsaufspaltung, Organschaft, GmbH & Co. KG, Umwandlungs- und Gründungsvorgänge, internationale Aspekte.Das Buch wendet sich vorrangig an Geschäftsführer und Gesellschafter von Kapitalgesellschaften sowie an die steuer-, rechts- und wirtschaftsberatende Berufe.
Autorenporträt
Jörg H. Ottersbach ist Steuerberater und Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und betriebliche Steuerlehre an der FH Wilhelmshaven.

Dieter Schulze zur Wiesche ist Steuerberater und Rechtsanwalt. Er ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen auf den Gebieten des Gesellschafts- und Stuerrechts ausgewiesen.