Die Überwachung von Personen und deren Kommunikation wird vermehrt auf Eingriffsgrundlagen sowohl der Strafprozessordnung als auch der Polizeigesetze des Bundes und der Länder gestützt. Eine rechtsgebietsvergleichende Analyse der Sachbereiche, der Adressaten und der zeitlichen Anwendungsbereiche der polizeirechtlichen und strafprozessualen Eingriffsgrundlagen zeigt eine höchst problematische Dopplung, die mit erheblichen Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit, aber auch für die Rechtspraxis verbunden ist. Auch aus europäischer Perspektive überzeugt die hergebrachte - und bloß vermeintliche - Trennung zwischen polizeilicher Prävention und strafrechtlicher Repression nicht. Eine Auflösung der rechtsstaatlich und rechtspraktisch bedenklichen Gefahrenlage sollte durch ein einheitliches operatives Ermittlungsrecht erfolgen, das Elemente des Polizei- und des Strafverfahrensrechts vereint.