Anhand einer historisch-legislativen, doktrinären und rechtswissenschaftlichen Studie haben wir versucht, die Vereinbarkeit der Schiedsgerichtsbarkeit in öffentlich-privaten Partnerschaftsverträgen zu analysieren. Gegenwärtig gibt es eine neue staatliche Haltung zu Verwaltungsverträgen, die den Schwerpunkt auf Parität, Beteiligung und Konsens in den Beziehungen zwischen dem öffentlichen Partner und dem Privaten legt. Zu den Neuerungen des Gesetzes über öffentlich-private Partnerschaften gehört die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung, insbesondere die Inanspruchnahme der Schiedsgerichtsbarkeit. Außerdem wurde vor kurzem das Gesetz über die Schiedsgerichtsbarkeit aktualisiert, indem eine Bestimmung aufgenommen wurde, die die Anwendung der Schiedsgerichtsbarkeit in den Beziehungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem privaten Auftragnehmer ausdrücklich zulässt. Im Rahmen dieser Studie soll daher die Möglichkeit der Anwendung der Schiedsgerichtsbarkeit speziell bei Partnerschaftsverträgen untersucht werden.
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