Die Arbeit untersucht die Funktionen und die Grenzen der Vertragsfreiheit von vereinbarten Rechtsfolgen im englischen und deutschen Recht. Im Vergleich mit dem englischen Recht, das vor dem Hintergrund der Unterscheidung zwischen rights und remedies eine Debatte über agreed remedies kennt, zeigt die Arbeit, dass vereinbarte Rechtsfolgen auch im deutschen Recht einen eigenständigen Problemkreis bilden. Ausgehend von einer systematischen Unterscheidung zwischen Forderungsrecht und Erfüllungsanspruch, entwickelt die Arbeit ein neues Verständnis von vereinbarten Rechtsfolgen als Mittel der Rechtsdurchsetzung. Hierdurch können für Vereinbarungen, wie Vertragsstrafen und Schadenspauschalierungen, aber auch Erfüllungs-, Gewinnherausgabe- und Vertragslösungsklauseln, punktuelle Erkenntnisse gewonnen werden, welche sich auf allgemeine Wertungen und Prinzipien zurückführen lassen.
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