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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Schumpeter School of Business and Economics, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland gab es im Jahr 2009 rund 3,68 Millionen Unternehmen, davon waren 3,67 Millionen bzw. 99,6 % kleine und mittlere Unternehmen, rund 82 % davon hatten einen Jahresumsatz von weniger als 500.000 Euro. Weitere 4,22 Millionen waren Selbstständige und rund 1,11 Millionen Angehörige der freien Berufe. Insgesamt sind sie alle durch das im Jahre 2003 eingeführte Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Schumpeter School of Business and Economics, Sprache: Deutsch, Abstract: In Deutschland gab es im Jahr 2009 rund 3,68 Millionen Unternehmen, davon waren 3,67 Millionen bzw. 99,6 % kleine und mittlere Unternehmen, rund 82 % davon hatten einen Jahresumsatz von weniger als 500.000 Euro. Weitere 4,22 Millionen waren Selbstständige und rund 1,11 Millionen Angehörige der freien Berufe. Insgesamt sind sie alle durch das im Jahre 2003 eingeführte Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) direkt oder indirekt betroffen.1Diese Seminararbeit befasst sich daher mit der Komplexität der Besteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe, insbesondere mit der Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) gem. § 4 Abs. 3 EStG und dem mit der Steuererklärung einzureichende Vordruck "Anlage EÜR". Denn rund 5,36 Millionen Betriebe sind tendenziell von diesem Formular betroffen.Es soll verdeutlicht werden, dass das im Jahre 2003 eingeführte Kleinunternehmerförderungsgesetz zum Teil sein Ziel, die Steuervereinfachung für KMU, verfehlt. Es wird dargestellt, dass der eigentliche Zweck des neuen Vordrucks nicht vordergründig die Vereinfachung, sondern vielmehr die Ausweitung der Plausibilitätsprüfungs- und Kontrollmöglichkeitender Finanzbehörde ist.