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Die Problematik des Vereinskonzerns, namentlich mit einem Verein als Obergesellschaft, ist in Österreich bis vor kurzem so gut wie unbehandelt geblieben, anders als in Deutschland. Insbesondere mit der Begründung seiner (bislang einfach vorausgesetzten) prinzipiellen Zulässigkeit sowie seinen Besonderheiten beschäftigt sich diese Kurzmonographie erstmals näher.
Diese entspricht einer Nachfrage der Vereinspraxis. Die vielfältigen Ergebnisse verteilen sich auf folgende Themenbereiche: - Grundsätzliche Statthaftigkeit des Vereinskonzerns und deren Voraussetzungen - Insbesondere: Eigenschaft
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Produktbeschreibung
Die Problematik des Vereinskonzerns, namentlich mit einem Verein als Obergesellschaft, ist in Österreich bis vor kurzem so gut wie unbehandelt geblieben, anders als in Deutschland. Insbesondere mit der Begründung seiner (bislang einfach vorausgesetzten) prinzipiellen Zulässigkeit sowie seinen Besonderheiten beschäftigt sich diese Kurzmonographie erstmals näher.

Diese entspricht einer Nachfrage der Vereinspraxis. Die vielfältigen Ergebnisse verteilen sich auf folgende Themenbereiche:
- Grundsätzliche Statthaftigkeit des Vereinskonzerns und deren Voraussetzungen
- Insbesondere: Eigenschaft des herrschenden Vereins als "Unternehmer"?
- Varianten des Konzerntatbestands und ihre Anwendung auf die Besonderheiten eines Vereins als Obergesellschaft
- Konzernleitungspflicht speziell des herrschenden Vereins, samt Unterschieden zu Kapitalgesellschaften als leitenden Unternehmen
- Entsprechend: Konzernüberwachungspflicht.

Damit ergänzt diese Untersuchung zwei Werke desselben Autors mit thematischem Bezug zum Vereinskonzern (H. Keinert, Informationspflichten des Leitungsorgans eines Vereins gegenüber den Mitgliedern, insbesondere beim Vereinskonzern; H. Keinert, Interessenkonflikte durch Organverflechtungen, namentlich im Konzern bei AG, GmbH, Genossenschaft und Verein; beide im selben Verlag, 2017).
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Autorenporträt
Keinert, Heinz
Univ.-Prof. Dr. Heinz Keinert, LL.M. (Berkeley), ehemals Richter in der Handelsgerichtsbarkeit und im Bundesministerium für Justiz; Professuren für Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Zivilrecht an den Universitäten Hamburg, Oldenburg und dann in Linz. Überdies Tätigkeit als Gutachter, Schiedsrichter, Berater von Unternehmen und Vortragender. Verfasser zahlreicher Werke und Beiträge zum Unternehmens-, insbesondere Gesellschaftsrecht einschließlich Vereinsrecht, Rechnungslegungs-, Wettbewerbs- und Zivilrecht. Sechs Wissenschaftspreise.