Die Rechtspraxis der Idealvereine ist durch das Gemeinnützigkeitsrecht geprägt, wie zuletzt durch die sog. Kita-Beschlüsse des BGH zur Vereinsklassenabgrenzung zum Ausdruck gekommen ist. Unter der zunehmenden Erkenntnis der Einflüsse des Gemeinnützigkeitsrechts auf die zivilrechtliche Organisationsverfassung setzt sich die Arbeit aus vereins- und gemeinnützigkeitsrechtlicher Perspektive mit dem Vereinszweck auseinander. Im Fokus steht dabei das Vorliegen einer Zweckänderung nach § 33 Abs. 1 Satz 2 BGB, die auch für die Umwandlung gemeinnütziger Vereine in Erwerbsgesellschaften beleuchtet wird, sowie das allgemeine Verhältnis von Gemeinnützigkeitsstatus und Vereinszweck, das beim Ausstieg aus der Gemeinnützigkeit von besonderer Relevanz ist.Die Arbeit wurde mit dem Walther Hadding-Preis ausgezeichnet.
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