59,00 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in über 4 Wochen
  • Broschiertes Buch

Am 21. Januar 2010 erließ der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eine Entscheidung, von der Kritiker sagten, dass sie mehr als ein Jahrhundert amerikanischer Gesetze und Traditionen in Bezug auf das Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem Ersten Verfassungszusatz aufhob. Das Gericht fällte eine 5-4-Entscheidung in der Sache Citizens United vs. Federal Election Commission, die es Unternehmen erlaubt, Wahlkampfanzeigen für politische Kandidaten zu erstellen und direkt zu finanzieren. Die Mehrheit des Gerichts entschied, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung nach dem Ersten…mehr

Produktbeschreibung
Am 21. Januar 2010 erließ der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten eine Entscheidung, von der Kritiker sagten, dass sie mehr als ein Jahrhundert amerikanischer Gesetze und Traditionen in Bezug auf das Recht auf freie Meinungsäußerung nach dem Ersten Verfassungszusatz aufhob. Das Gericht fällte eine 5-4-Entscheidung in der Sache Citizens United vs. Federal Election Commission, die es Unternehmen erlaubt, Wahlkampfanzeigen für politische Kandidaten zu erstellen und direkt zu finanzieren. Die Mehrheit des Gerichts entschied, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung nach dem Ersten Verfassungszusatz sowohl für Unternehmen als auch für Einzelpersonen gilt. Der Oberste Gerichtshof hat wiederholt erklärt, dass der Schutz der politischen Meinungsäusserung und der Meinung im Mittelpunkt des Ersten Verfassungszusatzes steht. In Verbindung mit dieser gegenwärtigen Atmosphäre zunehmender Unternehmenskontrolle über alle Kommunikationsbranchen stellt sich eine Frage mit entscheidendendemokratischen Implikationen: Hat das Urteil des Citizens United Court unbeabsichtigte Konsequenzen, die die Funktionen einer freien Presse im Bereich der Nachrichtensammlung und -berichterstattung beeinträchtigen könnten?
Autorenporträt
Megan Duke es una profesional de los medios con una maestría en estudios de medios con énfasis en temas de prensa de la Primera Enmienda.