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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist in seiner jüngeren Rechtsprechung dazu übergegangen, den materiellen Grundrechten, insbesondere dem Tötungs- und Folterverbot der Art. 2 und 3 EMRK sowie dem Schutz des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK, umfangreiche verfahrensrechtliche Anforderungen zu entnehmen. Die Arbeit untersucht die Gründe und möglichen Folgewirkungen dieser Entwicklung. Es wird aufgezeigt, dass der Gerichtshof die Verfahrensdimensionen materieller Garantien vornehmlich aus Effektivitätsgesichtspunkten entwickelt hat. Gleichzeitig kommt der Rechtsprechung des…mehr

Produktbeschreibung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist in seiner jüngeren Rechtsprechung dazu übergegangen, den materiellen Grundrechten, insbesondere dem Tötungs- und Folterverbot der Art. 2 und 3 EMRK sowie dem Schutz des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK, umfangreiche verfahrensrechtliche Anforderungen zu entnehmen. Die Arbeit untersucht die Gründe und möglichen Folgewirkungen dieser Entwicklung. Es wird aufgezeigt, dass der Gerichtshof die Verfahrensdimensionen materieller Garantien vornehmlich aus Effektivitätsgesichtspunkten entwickelt hat. Gleichzeitig kommt der Rechtsprechung des EGMR eine bedeutende Symbolwirkung zu. Hinsichtlich der sich abzeichnenden konkurrenzrechtlichen Probleme zwischen Art. 8 EMRK und Art. 6 EMRK wird eine Neubestimmung des Verhältnisses beider Artikel vorgenommen.
Autorenporträt
Der Autor: Ralf Möller wurde 1977 in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und legte Anfang 2002 das Erste Juristische Staatsexamen ab. Auf den Erwerb des Magister Juris in European and Comparative Law an der Universität Oxford folgte die Promotion an der Universität Regensburg. 2004 begann der Autor mit dem Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.