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Das Verwaltungsverfahren wird in der schweizerischen Literatur und Praxis primär mit Blick auf den Erlass von Verfügungen und damit aus einer verengten Perspektive beleuchtet. Zu den Fragen, die deshalb bis anhin vernachlässigt wurden, gehört jene nach den verfahrensgrundrechtlichen Schutzbedürfnissen, die aus der Vielfalt behördlicher Handlungsmodalitäten resultieren. Die vorliegende Untersuchung verfolgt ein doppeltes Erkenntnisziel: Zum einen wird eine Stärkung des Verfahrensgedankens in jenen Bereichen des Verwaltungshandelns bezweckt, denen diesbezüglich bislang weder vom Gesetzgeber noch…mehr

Produktbeschreibung
Das Verwaltungsverfahren wird in der schweizerischen Literatur und Praxis primär mit Blick auf den Erlass von Verfügungen und damit aus einer verengten Perspektive beleuchtet. Zu den Fragen, die deshalb bis anhin vernachlässigt wurden, gehört jene nach den verfahrensgrundrechtlichen Schutzbedürfnissen, die aus der Vielfalt behördlicher Handlungsmodalitäten resultieren. Die vorliegende Untersuchung verfolgt ein doppeltes Erkenntnisziel: Zum einen wird eine Stärkung des Verfahrensgedankens in jenen Bereichen des Verwaltungshandelns bezweckt, denen diesbezüglich bislang weder vom Gesetzgeber noch von der Judikatur oder der Verwaltungsrechtswissenschaft hinreichende Aufmerksamkeit geschenkt worden ist. Zum anderen erfolgt eine rechtsstaatliche Fundierung dieser weitgehend ignorierten Erscheinungsformen des (in einem umfassenden Sinne verstandenen) Verwaltungsverfahrens. Anhand eines Katalogs von Geltungskriterien wird – in Weiterentwicklung der Grundrechtsjudikatur – untersucht, welche Verfahrensarten die Geltung der Mindestgarantien prozeduraler Gerechtigkeit bedingen. Die Untersuchung differenziert dabei nach der Handlungsform, in die das Verfahren schliesslich mündet, und unterscheidet zwischen dem Verfahren im Vorfeld von Verwaltungsverträgen einerseits sowie von (einseitigen und konsensualen) Realakten anderseits. Gesondert betrachtet werden die verfahrensrechtlichen Fragen, die durch Realakte im Umfeld eines förmlichen Verwaltungsverfahrens aufgeworfen werden. Indem die dabei gewonnenen Erkenntnisse der Profilierung der einzelnen Handlungsmodalitäten dienen, liefern sie überdies eine Grundlage für die Bewältigung von deren teilweisen Austauschbarkeit. Schliesslich ermöglicht die Fokussierung verfahrensrechtlicher Fragen auch eine Optimierung der Funktionszuweisung im Instanzenzug.