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Nach einem bundesweit geführten Reformprozeß zeichnen sich im bauordnungsrechtlichen Verfahrensrecht Konturen eines auf mehrere Schritte ausgerichteten Systemschnitts ab, der eine Verantwortungs- und Aufgabenverlagerung von der staatlichen Bauaufsicht zu den privaten am Bau beteiligten Rechtssubjekten zur Folge hat. Der damit verbundene Rückzug des Staates aus seiner bisher umfassend getragenen Präventivverantwortung läßt eine Entwicklung erkennen, die sich von der rein imperativ-ordnungsrechtlichen Gestaltung entfernt und Formen gesellschaftlicher Eigenverantwortung sucht.
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Produktbeschreibung
Nach einem bundesweit geführten Reformprozeß zeichnen sich im bauordnungsrechtlichen Verfahrensrecht Konturen eines auf mehrere Schritte ausgerichteten Systemschnitts ab, der eine Verantwortungs- und Aufgabenverlagerung von der staatlichen Bauaufsicht zu den privaten am Bau beteiligten Rechtssubjekten zur Folge hat. Der damit verbundene Rückzug des Staates aus seiner bisher umfassend getragenen Präventivverantwortung läßt eine Entwicklung erkennen, die sich von der rein imperativ-ordnungsrechtlichen Gestaltung entfernt und Formen gesellschaftlicher Eigenverantwortung sucht.

Der Autor leistet eine systematische Erfassung der landesrechtlich disparaten Verfahrensvielfalt, die sich in den Ländern nach Abschluß des ersten Reformschrittes fernab der Musterbauordnung gebildet hat. Er kommt am Ende seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, daß einem tendenziell repressiv ausgerichteten Verfahrensrecht an sich keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Auch rechtspolitisch erscheint ein Konzept kooperativer Funktionsteilhabe durchaus sinnvoll, jedoch ergibt sich ein beachtlicher Korrekturbedarf, um der staatlichen Gewährleistungsverantwortung im erforderlichen Maße nachzukommen.
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Rezensionen
"Die Arbeit von Gnatzy ist außerordentlich verdienstvoll. Sie bietet allen in der baurechtlichen Praxis Tätigen einen wertvollen Überblick über die neuen Verfahren und Tendenzen im Bauordnungsrecht sowie über die damit zusammenhängenden Rechtsfragen bzw. Rechtskonsequenzen, etwa und vor allem im Bereich des staatlichen Haftungsrechts, der öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen (vertraglichen, deliktischen) Verantwortlichkeit der am Bau beteiligten privaten Rechtssubjekte sowie des Nachbarrechtsschutzes. [...] Die Arbeit blickt aber nicht nur auf das geltende Recht und auf neue Ansätze und Tendenzen. Sie leistet zugleich dogmengeschichtliche Entwicklungsarbeit. Zurückverfolgt werden die rechtsgeschichtlichen Grundlagen des präventiven Bauaufsichtssystems bis ins mittelalterliche Baurecht." Dr. Klaus Meyer-Teschendorf, in: Die Öffentliche Verwaltung, 17/2001