Obwohl die Frage nach einer praktikableren Ausgestaltung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen keineswegs neu ist - beispielsweise datieren einschlägige Vorlagebeschlüsse an das BVerfG auf die Jahre 1985 und 1988 -, hat sie nach wie vor nichts von ihrer Brisanz eingebüßt. Anlass zur Beschäftigung mit dem Schwerbehindertenrecht geben neben den zuletzt in Kraft getretenen gesetzlichen Neuerungen der
90 Abs. 2a und 84 SGB IX vor allem aktuelle Entwicklungen in der literarischen Debatte um den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Die Autorin untersucht, wie der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach dem gegenwärtigen Rechtszustand in den
85 bis 92 SGB IX ausgestaltet ist, wie begründet die vor allem aufgrund der innewohnenden verfahrensrechtlichen Problematik geäußerte Kritik ist und ob die Gesamtschau der Problemstellungen den Ruf nach einer Reform rechtfertigt.
90 Abs. 2a und 84 SGB IX vor allem aktuelle Entwicklungen in der literarischen Debatte um den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Die Autorin untersucht, wie der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach dem gegenwärtigen Rechtszustand in den
85 bis 92 SGB IX ausgestaltet ist, wie begründet die vor allem aufgrund der innewohnenden verfahrensrechtlichen Problematik geäußerte Kritik ist und ob die Gesamtschau der Problemstellungen den Ruf nach einer Reform rechtfertigt.