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Das gewachsene Interesse am Verfahren und am Umgang mit Verfahrensfehlern hat im Verwaltungsverfahrensrecht bereits umfassende Monographien hervorgebracht, während die strafprozeßrechtliche Diskussion nach wie vor um Beweisverbote in der Revision kreist. In einem hochgradig komplexen Verfahren wie dem Strafprozeß stellt sich die Fehlerfolgenproblematik jedoch schon viel früher und differenzierter.
Die normative Bestimmung der "richtigen" Folge eines bestimmten Verfahrensfehlers setzt eine Analyse des "Bauplans" des betreffenden Verfahrens und Kenntnis der damit konstruktiv möglichen
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Produktbeschreibung
Das gewachsene Interesse am Verfahren und am Umgang mit Verfahrensfehlern hat im Verwaltungsverfahrensrecht bereits umfassende Monographien hervorgebracht, während die strafprozeßrechtliche Diskussion nach wie vor um Beweisverbote in der Revision kreist. In einem hochgradig komplexen Verfahren wie dem Strafprozeß stellt sich die Fehlerfolgenproblematik jedoch schon viel früher und differenzierter.

Die normative Bestimmung der "richtigen" Folge eines bestimmten Verfahrensfehlers setzt eine Analyse des "Bauplans" des betreffenden Verfahrens und Kenntnis der damit konstruktiv möglichen Fehlerfolgen voraus. Der Autor liefert damit einen Beitrag zur Systematisierung möglicher Fehlerfolgen im Strafverfahren, wobei er sich sachlich auf Fehler bei Eingriffsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren und methodisch auf einen empirisch-analytischen Ansatz auf dem Boden einer Allgemeinen Verfahrenstheorie beschränkt. Die (u. a. in Auseinandersetzung mit James Goldschmidt gewonnene) rechts- undsystemtheoretische Perspektive ermöglicht die Einsicht in die Komplexität "des" Verfahrens und in die damit verbundene Komplexität der konstruktiv möglichen Fehlerfolgen. Nachgegangen wird auch den theoretischen Voraussetzungen des Verfahrensfehler-Begriffs. Anschließend überträgt Andreas Popp die im Verwaltungsverfahrensrecht vorgefundene Systematik auf die Folgen von Fehlern im Ermittlungsverfahren, in dem er an einem Beispiel die rechtlichen und rechtstheoretischen Grundlagen erarbeitet, an die eine normative Fehlerfolgenlehre anknüpfen kann.
Rezensionen
»Die empirisch-analytische Arbeit von Andreas Popp leistet wichtige Vorarbeiten zur zukünftigen Ausarbeitung einer normativen Lehre von Verfahrensfehlern und deren rechtliche Folgen. Daß dabei rechtstheoretisch und methodisch 'keine Kosten und Mühen' gescheut werden, ist in Zeiten geringen theoretischen Interesses eine besonders hervorzuhebende Eigenschaft des im doppelten Wortsinne vielseitigen Werks.«
Sascha Ziemann, in: HRR-Strafrecht, 10/2005