Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit betrachtet die Auswirkung der EuGH-Entscheidung zum Verfall von Urlaubsansprüchen. Der Urlaub verfällt nicht mehr so wenn er nicht bis zum 31.3. des Folgejahres genommen wird. Mit dem Urteil des EuGHs ist diese Norm aus dem Bundesurlaubsgesetz nicht mehr anwendbar, da EU-Recht über nationalem Recht steht.In den vergangenen Jahren wurde der deutsche Urlaub von zahlreichen Änderungen beeinflusst. Diese Entwicklung ist jedoch nicht etwa einer nationalen Gesetzgebung, sondern viel mehr der Harmonisierung zentralen Rechtsprechung des EuGHs geschuldet. Im Mittelpunkt der zahlreichen Rechtsprechungen stand dabei immer wieder die Abgeltung, der Übertrag und der Verfall von Urlaubsansprüchen.
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