Wo die Konfliktlinie im Urlaubsrecht verläuft - mit einem Vorschlag zur Novellierung.Das Bundesurlaubsgesetz ist eigentlich eindeutig, doch die europäische Arbeitszeitrichtlinie regelt den Verfall des Urlaubsanspruchs anders. Auf ihr beruht die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dem das Bundesarbeitsgericht folgt. Verfallen Urlaubsansprüche also nicht mehr spätestens Ende März des Folgejahres? Müssen Arbeitgeber die Arbeitnehmer jetzt regelmäßig auffordern, Urlaub zu nehmen? Und verfallen Urlaubsansprüche Langzeiterkrankter erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres? .Die Autorin nimmt die Grundsatzentscheidungen des EuGH zum Verfall von Urlaubsansprüchen zum Ausgangspunkt und untersucht die Auswirkungen auf das deutsche Urlaubsrecht. Dabei beleuchtet sie unter Heranziehung von Beispielen die Folgen für die Praxis. Zudem formuliert sie einen Vorschlag für die gesetzliche Neuregelung..> Unionsrechtliche Vorgaben zum Verfall von Urlaubsansprüchen> Auswirkungen dieser Vorgaben auf das deutsche Urlaubsrecht> Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben durch das BAG> Praxisrelevante Folgen und verbleibende Unsicherheiten > Erfordernis der gesetzlichen Neuregelung - mit Vorschlag