Verfassung des Freistaates BayernVollzitat: Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist.Rechtsstand: 11. November 2013Inhalt:Erster Hauptteil - Aufbau und Aufgaben des Staates1. Abschnitt - Die Grundlagen des Bayerischen Staates2. Abschnitt - Der Landtag3. Abschnitt - Der Senat4. Abschnitt - Die Staatsregierung5. Abschnitt - Der Verfassungsgerichtshof6. Abschnitt - Die Gesetzgebung7. Abschnitt - Die Verwaltung8. Abschnitt - Die Rechtspflege9. Abschnitt - Die BeamtenZweiter Hauptteil - Grundrechte und GrundpflichtenDritter Hauptteil - Das Gemeinschaftsleben1. Abschnitt - Ehe, Familie und Kinder2. Abschnitt - Bildung und Schule, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung3. Abschnitt - Religion und ReligionsgemeinschaftenVierter Hauptteil - Wirtschaft und Arbeit1. Abschnitt - Die Wirtschaftsordnung2. Abschnitt - Das Eigentum3. Abschnitt - Die Landwirtschaft4. Abschnitt - Die ArbeitSchluss- und Übergangsbestimmungen