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Die Beziehungen zwischen Verfassungsordnungen und Krieg sind eine historische Konstante. Die phänomenologische Vielfalt militärischer Gewaltausübung macht die Begrenzung von Kriegen zu einer fundamentalen Herausforderung insbesondere des Verfassungs- und Völkerrechts. Denn Kriege haben auch Wirkungen auf die Strukturen und Funktionsformen von rechtlichen Ordnungen hoheitlicher Herrschaft. Die Beiträge dieses Bandes untersuchen diese Entwicklungsdynamiken im historischen Längsschnitt. Der Blick reicht vom europäischen Hochmittelalter über die frühe Neuzeit und die beginnende Moderne bis zur…mehr

Produktbeschreibung
Die Beziehungen zwischen Verfassungsordnungen und Krieg sind eine historische Konstante. Die phänomenologische Vielfalt militärischer Gewaltausübung macht die Begrenzung von Kriegen zu einer fundamentalen Herausforderung insbesondere des Verfassungs- und Völkerrechts. Denn Kriege haben auch Wirkungen auf die Strukturen und Funktionsformen von rechtlichen Ordnungen hoheitlicher Herrschaft. Die Beiträge dieses Bandes untersuchen diese Entwicklungsdynamiken im historischen Längsschnitt. Der Blick reicht vom europäischen Hochmittelalter über die frühe Neuzeit und die beginnende Moderne bis zur Gegenwart des nationalen und internationalen Kriegsrechts. Dabei zeigt sich, dass die Verflechtungen von verfassungsförmigen Ordnungen hoheitlicher Herrschaft und kriegerischen Konflikten als immer wieder neues komplexes Geschehen zu erfassen sind, auch wenn sich einzelne Muster der historischen Entwicklung ausmachen lassen.
Rezensionen
»Der vorliegende Sammelband zeigt, dass das Wechselverhältnis zwischen Verfassung und Krieg in allen behandelten Epochen präsent ist und teilweise mit wiederkehrenden Erwägungen und Strukturen ausgestaltet wurde. Da sich die Problematik indes in jeder Epoche neu gestellt hat und auch gegenwärtig noch stellt, ist das jeweilige Verhältnis von Verfassung und Krieg in seiner historischen Wandelbarkeit zu erfassen, wodurch sich jede schematische Betrachtung verbietet. Dies führt der vorliegende Sammelband eindrucksvoll vor Augen. Er kann damit jedem verfassungsgeschichtlich interessierten Juristen uneingeschränkt zur Lektüre empfohlen werden.« Dr. Andre Lepej, in: Verwaltungsrundschau, 5/2024