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Seit einigen Jahren müssen die Hochschulen ihre neu einzurichtenden Studiengänge einem Akkreditierungsverfahren unterziehen. Dieses wurde im Zuge des Bologna-Prozesses als System zur Qualitätssicherung eingeführt und anfangs noch ohne gesetzliche Grundlage praktiziert. In der juristischen Literatur hat die Akkreditierung bislang wenig Beachtung gefunden.
Kerstin Wilhelm versucht diese Lücke zu schließen und beleuchtet das deutsche Akkreditierungssystem unter verfassungs- wie verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten. Zentrales Augenmerk gilt der Rechtsnatur der Akkreditierung. Diese stuft die
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Produktbeschreibung
Seit einigen Jahren müssen die Hochschulen ihre neu einzurichtenden Studiengänge einem Akkreditierungsverfahren unterziehen. Dieses wurde im Zuge des Bologna-Prozesses als System zur Qualitätssicherung eingeführt und anfangs noch ohne gesetzliche Grundlage praktiziert. In der juristischen Literatur hat die Akkreditierung bislang wenig Beachtung gefunden.

Kerstin Wilhelm versucht diese Lücke zu schließen und beleuchtet das deutsche Akkreditierungssystem unter verfassungs- wie verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten. Zentrales Augenmerk gilt der Rechtsnatur der Akkreditierung. Diese stuft die Autorin im Ergebnis als rechtswidrige Beleihung ein und fordert den Abschluss eines Staatsvertrages, um die Übertragung hoheitlicher Aufgaben seitens der Länder auf die meist privatrechtlich organisierten Akkreditierungsagenturen zu legitimieren. Verfassungsrechtliche Bedenken äußert die Autorin im Hinblick auf eine Pflicht zur Akkreditierung und rügt einen Verstoß gegen das akademische Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen. Deren Rechtsschutzmöglichkeiten im Falle versagter Akkreditierung werden ebenso erörtert wie kartellvergaberechtliche Aspekte.
Rezensionen
"Die sehr aktuelle und eingängig geschriebene Feststellung schließt eine Lücke und kann sowohl den Hochschulen als auch den beteiligten Ministerien ebenso wie Rechtsanwälten, die auf dem Gebiet des Hochschulrechts tätig sind, uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden." Jens M. Schmittmann, in: Verwaltungsrundschau, 2/2010