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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Wer immer sich mit § 93 des BVerfGG nicht als abstraktem Paragraphen, sondern als konkretemVerhältnis beschäftigt, wird aus den Offizialdaten des Bundesverfassungsgerichts (vgl.http://www.bundesverfassungsgericht.de) gehaltvolle und über jeden Einzelfall hinausgehendeSchlüsse ziehen (können): Im hier interessierenden Zehnjahreszeitraum 1993-2002 gab esinsgesamt (N=) 49.400 Verfassungsbeschwerden (Mittelwert: 4.940, Maximalwert: 5.766…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, , Sprache: Deutsch, Abstract: Wer immer sich mit § 93 des BVerfGG nicht als abstraktem Paragraphen, sondern als konkretemVerhältnis beschäftigt, wird aus den Offizialdaten des Bundesverfassungsgerichts (vgl.http://www.bundesverfassungsgericht.de) gehaltvolle und über jeden Einzelfall hinausgehendeSchlüsse ziehen (können): Im hier interessierenden Zehnjahreszeitraum 1993-2002 gab esinsgesamt (N=) 49.400 Verfassungsbeschwerden (Mittelwert: 4.940, Maximalwert: 5.766 [1995],Minimalwert: 4.523 [2002], Standardabweichung oder Streuung [als Mass der durchschnittlichenAbweichung vom arithmetischen Mittel]: 377,451). Weil aber - einerseits - in diesem Zeitraumnicht alle erforderlichen Daten in der Offizialstatistik erscheinen und - andererseits - ab 2000 diemit-geteilten Daten infolge innerbetrieblicher Neuorganisation umgruppiert wurden, so dass sienicht (mehr) mit denen des angemessen dokumentierten Fünfjahreszeitraum 1995-1999vergleichbar sind - kann, methodisch angemessen, nur dieser hälftige Zeitraum als pars-pro-totountersucht und sodann auf die Grundgesamtheit rückbezogen werden.
Autorenporträt
Richard Albrecht ist Sozialwissenschaftler (Dr.phil.; Dr.rer.pol.habil.), Sozialpsychologe, Autor und Ed. von rechtskultur.de.