Vorwort
Mit diesem Band werden der Öffentlichkeit Referate zugänglich gemacht, die am 24. und 25. September 1992 in Berlin im Rahmen des 12. Symposiums der Fachgruppe Rechtswissenschaft der Gesellschaft für Deutschlandforschung zum Thema »Verfassungsentwicklung in Deutschland nach der Wiedervereinigung« gehalten wurden.
Die fünf neuen Bundesländer mußten sich neue Verfassungen geben. Die Gesamtzahl der in Deutschland geltenden Verfassungen stieg damit auf 17. Das Grundgesetz selbst ist von der Wiedervereinigung essentiell berührt worden. Verwiesen sei nur auf die Änderungen der Präambel und des Art. 146, mit denen das neue Selbstverständnis des geeinigten deutschen Gesamtstaates beredten Ausdruck erhielt. Der Einigungsvertrag und zahlreiche andere Entwicklungen haben darüber hinaus die Frage aufgeworfen, ob nicht weitere Verfassungsänderungen notwendig sind. Die Grundfrage ist, ob es sich dabei um bloße Verfassungsänderung handelt oder ob nicht vielmehr ein Prozeß veritabler Verfassunggebung zur Debatte steht. Die Frage, welche Bedeutung Staat und Verfassung in einem sich immer enger zusammenschließenden Europa noch haben können, ist ebenso fundamental. Eine der für den Fortbestand des Föderalismus in Deutschland entscheidenden Fragen ist, ob es in dieser Verfassungsdiskussion gelingt, nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der europäischen Einigung, die Länder als eigenständige politische Kraftzentren zu erhalten. Die »Überlegungen zu einer Neuregelung der Finanzverfassung« greifen das Thema der Sicherung der Bundesstaatlichkeit unter einem ebenso spezifischen wie fundamentalen Gesichtspunkt auf. Weitere Schwerpunkte sind die höchst kontrovers geführte »Staatszieldebatte« sowie die außerordentlich umstrittene Frage, ob überhaupt und wenn ja, welche Elemente direkter Demokratie in das Grundgesetz eingeführt werden sollen. Abschließend werden Aufbau und Funktionieren von Justiz und Verwaltung in den neuen Bundesländern thematisiert, beide unentbehrliche Voraussetzungen eines Verfassungs- und Rechtsstaates.
Die hier publizierten Überlegungen sind wichtige Diskussionsbeiträge zu einer nicht angeschlossenen Debatte.
Mit diesem Band werden der Öffentlichkeit Referate zugänglich gemacht, die am 24. und 25. September 1992 in Berlin im Rahmen des 12. Symposiums der Fachgruppe Rechtswissenschaft der Gesellschaft für Deutschlandforschung zum Thema »Verfassungsentwicklung in Deutschland nach der Wiedervereinigung« gehalten wurden.
Die fünf neuen Bundesländer mußten sich neue Verfassungen geben. Die Gesamtzahl der in Deutschland geltenden Verfassungen stieg damit auf 17. Das Grundgesetz selbst ist von der Wiedervereinigung essentiell berührt worden. Verwiesen sei nur auf die Änderungen der Präambel und des Art. 146, mit denen das neue Selbstverständnis des geeinigten deutschen Gesamtstaates beredten Ausdruck erhielt. Der Einigungsvertrag und zahlreiche andere Entwicklungen haben darüber hinaus die Frage aufgeworfen, ob nicht weitere Verfassungsänderungen notwendig sind. Die Grundfrage ist, ob es sich dabei um bloße Verfassungsänderung handelt oder ob nicht vielmehr ein Prozeß veritabler Verfassunggebung zur Debatte steht. Die Frage, welche Bedeutung Staat und Verfassung in einem sich immer enger zusammenschließenden Europa noch haben können, ist ebenso fundamental. Eine der für den Fortbestand des Föderalismus in Deutschland entscheidenden Fragen ist, ob es in dieser Verfassungsdiskussion gelingt, nicht zuletzt auch unter dem Aspekt der europäischen Einigung, die Länder als eigenständige politische Kraftzentren zu erhalten. Die »Überlegungen zu einer Neuregelung der Finanzverfassung« greifen das Thema der Sicherung der Bundesstaatlichkeit unter einem ebenso spezifischen wie fundamentalen Gesichtspunkt auf. Weitere Schwerpunkte sind die höchst kontrovers geführte »Staatszieldebatte« sowie die außerordentlich umstrittene Frage, ob überhaupt und wenn ja, welche Elemente direkter Demokratie in das Grundgesetz eingeführt werden sollen. Abschließend werden Aufbau und Funktionieren von Justiz und Verwaltung in den neuen Bundesländern thematisiert, beide unentbehrliche Voraussetzungen eines Verfassungs- und Rechtsstaates.
Die hier publizierten Überlegungen sind wichtige Diskussionsbeiträge zu einer nicht angeschlossenen Debatte.