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Die Arbeit beleuchtet die mit Klimaabgaben verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen am Beispiel der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sie widmet sich nach einer ökonomischen und rechtlichen Einführung in die Thematik finanzverfassungsrechtlichen Fragen. Im Anschluss an eine Phase mit einem Festpreis sowie einer Phase mit einem Preiskorridor, soll der CO2-Preis des BEHG ab 2027 in ein System mit einer CO2-Obergrenze übergehen. Im Rahmen einer intertemporalen Betrachtung mit den Jahresemissionsmengen des Bundes-Klimaschutzgesetzes untersucht die Arbeit, ob sich…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beleuchtet die mit Klimaabgaben verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen am Beispiel der CO2-Bepreisung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Sie widmet sich nach einer ökonomischen und rechtlichen Einführung in die Thematik finanzverfassungsrechtlichen Fragen. Im Anschluss an eine Phase mit einem Festpreis sowie einer Phase mit einem Preiskorridor, soll der CO2-Preis des BEHG ab 2027 in ein System mit einer CO2-Obergrenze übergehen. Im Rahmen einer intertemporalen Betrachtung mit den Jahresemissionsmengen des Bundes-Klimaschutzgesetzes untersucht die Arbeit, ob sich hieraus eine finanzverfassungsrechtliche Rechtfertigung ergeben kann. Im Weiteren werden kompetenz- und grundrechtliche Fragen beleuchtet. Abschließend wird ein Ausblick auf die Zukunft des Systems - gerade vor dem Hintergrund der Einführung eines unionsweiten Emissionshandelssystems für Straßenverkehr und Gebäudewärme als Maßnahme des »Fit-für-55 Paketes« - gegeben.
Autorenporträt
Ann-Kathrin Schneider studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Staat und Verwaltung sowie Europäisches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und an der Uniwersytet Jagiellöski in Krakau. Nach Abschluss des ersten Staatsexamens war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht von Prof. Dr. Markus Ludwigs sowie in der Verwaltung des Deutschen Bundestages in Berlin tätig. Anschließend begann sie das Rechtsreferendariat am Kammergericht in Berlin. Im Jahr 2024 wurde sie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit einer verfassungsrechtlichen Arbeit promoviert.