Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Pol. Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 2,7, Universität Mannheim (Fakultät für Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland in vergleichender Sicht, Sprache: Deutsch, Abstract: In demokratischen Staaten gibt es bereits seit deren Gründung ein Gegengewicht zum Parlament. Da sich jedes Gesetz an die jeweilige Verfassung halten muss, müssen viele auf ihre Rechtmäßigkeit von Verfassungsgerichten überprüft werden.
Die Verfassungsgerichte stehen in der Gerichtsbarkeit der meisten demokratischen Staaten ganz oben. Ihre Urteile können nicht revidiert werden und sie können auch Gesetze außer Kraft treten lassen. Doch inwie weit die Normenkontrolle in Deutschland das Bundesverfassungsgericht befähigt Politik zu betreiben, will ich hier genauer erläutern.
Neben der Normenkontrolle gibt es auch noch an dere Möglichkeiten inwieweit sich die, durch die Gewaltenteilungslehre Montesquieus ge trennte, Legislative und die Judikative nicht nur kontrollieren, sondern auch in die Kompe tenzen der anderen Staatsgewalt eingreifen. Inwiefern agieren Verfassungsgerichte als Vetomacht? Und greift auch die Politik in das Tagesgeschäft der Verfassungsgerichte ein?
Über einen Teil dieser Fragen will ich einen kleinen Überblick schaffen und versuchen Klar heit in diese Verstrickungen zu bringen. In den meisten Bereichen dieser Arbeit wird der Schwer punkt auf das Bundesverfassungsgericht gelegt, da es oft exemplarisch für andere Gerichte stehen kann und zentraler Bestandteil dieser Arbeit sein soll.
Desweitern will ich eine Übersicht über die Handlungsanreize geben, welche Richter bei ihren Entscheidungen haben beziehungsweise nicht haben.
Einen genauerer Blick an die Grenzen der Geset ze und was darüber hinausgeht soll Abschnitt 4. verschaffen.
In welcher Spannung die Parteien, ob als Regierungs- oder als Oppositionspartei, mit dem Bundesverfassungsgericht stehen und inwieweit diese beiden Akteure sich gegenseitig beein flussen und/oder beschränken, werden im nächsten Abschnitt, Teil 5, aufgezeigt.
Der sechste Teil zieht den Vergleich der beiden Verfassungsgerichtsmodelle in den USA und in Deutschland. Es soll beleuchtet werden, worum es sich bei einem diffusen und bei einem konzentrierten Verfassungsgerichts modell nach Schlaich/Korioth handelt.
Im letzten Abschnitt, will ich zeigen, dass es in Europa im Richterwahlverfahren erhebliche Unterschiede gibt, da dieses eine erhebliche Rolle für die Politik spielt.
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Die Verfassungsgerichte stehen in der Gerichtsbarkeit der meisten demokratischen Staaten ganz oben. Ihre Urteile können nicht revidiert werden und sie können auch Gesetze außer Kraft treten lassen. Doch inwie weit die Normenkontrolle in Deutschland das Bundesverfassungsgericht befähigt Politik zu betreiben, will ich hier genauer erläutern.
Neben der Normenkontrolle gibt es auch noch an dere Möglichkeiten inwieweit sich die, durch die Gewaltenteilungslehre Montesquieus ge trennte, Legislative und die Judikative nicht nur kontrollieren, sondern auch in die Kompe tenzen der anderen Staatsgewalt eingreifen. Inwiefern agieren Verfassungsgerichte als Vetomacht? Und greift auch die Politik in das Tagesgeschäft der Verfassungsgerichte ein?
Über einen Teil dieser Fragen will ich einen kleinen Überblick schaffen und versuchen Klar heit in diese Verstrickungen zu bringen. In den meisten Bereichen dieser Arbeit wird der Schwer punkt auf das Bundesverfassungsgericht gelegt, da es oft exemplarisch für andere Gerichte stehen kann und zentraler Bestandteil dieser Arbeit sein soll.
Desweitern will ich eine Übersicht über die Handlungsanreize geben, welche Richter bei ihren Entscheidungen haben beziehungsweise nicht haben.
Einen genauerer Blick an die Grenzen der Geset ze und was darüber hinausgeht soll Abschnitt 4. verschaffen.
In welcher Spannung die Parteien, ob als Regierungs- oder als Oppositionspartei, mit dem Bundesverfassungsgericht stehen und inwieweit diese beiden Akteure sich gegenseitig beein flussen und/oder beschränken, werden im nächsten Abschnitt, Teil 5, aufgezeigt.
Der sechste Teil zieht den Vergleich der beiden Verfassungsgerichtsmodelle in den USA und in Deutschland. Es soll beleuchtet werden, worum es sich bei einem diffusen und bei einem konzentrierten Verfassungsgerichts modell nach Schlaich/Korioth handelt.
Im letzten Abschnitt, will ich zeigen, dass es in Europa im Richterwahlverfahren erhebliche Unterschiede gibt, da dieses eine erhebliche Rolle für die Politik spielt.
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