Wird im modernen Verfassungsstaat der Vorrang des Gesetzes durch einen Vorrang des Verfassungsgesetzes ergänzt, so entspricht die Komplettierung der Gerichtsbarkeit durch eine Staats- oder Verfassungsgerichtsbarkeit verfassungsgeschichtlicher Logik. Zu Recht wird deren Existenz als Merkmal eines modernen Rechtsstaats angesehen. Da sich Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit an der Schnittstelle zwischen Recht und Politik befinden, sind Spannungen und selbst gelegentliche Eruptionen unvermeidlich.
Angesichts der langen historischen Tradition der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich bot sich ein Rechtsvergleich mit Deutschland an, zumal viele aktuelle Fragen der verfassungsgerichtlichen Organisation und des Verfahrens Ähnlichkeiten aufweisen.
Der vorliegende Tagungsband über "Aktuelle Probleme der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Österreich" versammelt die auf einem Forschungskolloquium des Forschungsinstituts bei der Deutschen Hochschule fürVerwaltungswissenschaften in Speyer erörterten und diskutierten Grundfragen und gibt einen Überblick über die Bandbreite des Themas.
Angesichts der langen historischen Tradition der Verfassungsgerichtsbarkeit in Österreich bot sich ein Rechtsvergleich mit Deutschland an, zumal viele aktuelle Fragen der verfassungsgerichtlichen Organisation und des Verfahrens Ähnlichkeiten aufweisen.
Der vorliegende Tagungsband über "Aktuelle Probleme der Verfassungsgerichtsbarkeit in Deutschland und Österreich" versammelt die auf einem Forschungskolloquium des Forschungsinstituts bei der Deutschen Hochschule fürVerwaltungswissenschaften in Speyer erörterten und diskutierten Grundfragen und gibt einen Überblick über die Bandbreite des Themas.