Die Arbeit beschäftigt sich mit der (Dis-)Kontinuität der deutschen Verfassungen zwischen dem Alten Reich und 1849. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der sog. Verfassungsaussagen: Inwiefern treffen die Bestimmungen der Verfassungen - bis hin zu einzelnen Begriffen - Aussagen über die staatliche (Dis-)Kontinuität zum Vorhergehenden? Was lässt sich aus einer Beobachtung und Auswertung dieser Aussagen sowohl über die Verfassungstechnik als auch staatliche Kontinuität aussagen? Die Herangehensweise untersucht also Verfassungskontinuität im Wortsinn. Dabei lassen sich für den hier beobachteten Zeitraum je nach Tiefe verschiedene allgemeine und spezielle Ergebnisse festhalten: Während (explizite) Diskontinuitätsaussagen selten, aber umso nachdrücklicher sind, werden Begriffe und Einrichtungen, die ihrerseits Jahrhunderte zurückweisen über mehrere Verfassungswechsel transportiert. Ob diese Beharrung im Wandel identitätsbewahrend ist, muss aber letztlich einer (systematisierten) Wertung überlassen werden.
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»Insgesamt regt die hier vorgelegte, sehr überzeugende Analyse der Kontinuitäts- und Diskontinuitätselemente zur weiteren Beschäftigung mit den verfassungspolitischen Diskursen und Entscheidungen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts an.« Prof. Dr. Hans-Werner Hahn, in: Der Staat, 4/2022