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Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Als Initiator des "Osnabrücker Modells" zur Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) habe ich mich in vielen Veröffentlichungenmit dieser Thematik befasst.Die in PräGe-Verfahren entscheidenden Verwaltungsgerichte der1. und der 2. Instanz sind - soweit ich die Entscheidungen kenne- auf die Verfassungsmäßigkeit dieses Rechtsinstituts nur punktuelleingegangen. Ich selbst habe es bisher auch unterlassen,mich mit thematischen Verfassungsgrundsätzen zu befassen,was von Barthel - wohl…mehr

Produktbeschreibung
Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Als Initiator des "Osnabrücker Modells" zur Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) habe ich mich in vielen Veröffentlichungenmit dieser Thematik befasst.Die in PräGe-Verfahren entscheidenden Verwaltungsgerichte der1. und der 2. Instanz sind - soweit ich die Entscheidungen kenne- auf die Verfassungsmäßigkeit dieses Rechtsinstituts nur punktuelleingegangen. Ich selbst habe es bisher auch unterlassen,mich mit thematischen Verfassungsgrundsätzen zu befassen,was von Barthel - wohl kritisch (?) - angesprochen wird. Deshalbsoll das Versäumte hiermit nachgeholt werden.2. Die verfassungsmäßige Prüfung der PräGe bezieht sich nachfolgendin der Hauptsache auf die Eigentumsgarantie (Art. 14Abs. 1 GG), die Unschuldsvermutung (Art. 11 Abs. 1 UNMenschenrechts-Charta, Art. 6 Abs. 2 EMRK) bzw. dasSchuldprinzip (Art. 1, 20 GG), das Bestimmtheitsgebot (bedingt)und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 1 Abs. 3,Art. 20 Abs. 3 GG).Als Orientierung kann der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG) vom 14.01.2004, Az. 2 BvR 564/95, zumerweiterten Verfall (§ 73d StGB) dienen. Leitsatz: "ErweiterterVerfall ist mit dem Grundgesetz vereinbar".3. Vielleicht gelingt es mir auch, mit dieser Abhandlung kritischenJuristen zu entgegnen.
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Autorenporträt
Kriminaldirektor a.D. Ernst Hunsicker (Jahrgang 1944) trat 1962 in den Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach der Grundausbildung und der obligaten Verwendung in der Bereitschaftspolizei wurde er 1965 zum Polizeiabschnitt Lingen/Ems versetzt, wo er im SOV-Dienst (Sicherheit, Ordnung, Verkehr) eingesetzt war. 1967 wurde Hunsicker zur Landeskriminalpolizeistelle Osnabrück versetzt, wo er in verschiedenen Dienstbereichen (Sachbearbeiter Wirtschaftskriminalität/Betrug/ Fälschungen, Wachgruppenleiter im Kriminaldauerdienst, Mitglied der 1. Mordkommission) tätig war. Von 1972 bis 1975 erfolgte seine Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Kriminalpolizei. Danach bis 1979 Verwendung als Führungsgehilfe K 1 beim Leiter der Kriminalpolizei im (ehemaligen) Regierungsbezirk Osnabrück, Leiter des 3. Fachkommissariats (Wirtschaftskriminalität/Betrug/Fälschungen) in Lingen/Ems und Fachlehrer an der Landespolizeischule Hann. Münden in Kommissarslehrgängen. Daran schlo