Fachbuch aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR, , Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Als Initiator des "Osnabrücker Modells" zur Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe) habe ich mich in vielen Veröffentlichungenmit dieser Thematik befasst.Die in PräGe-Verfahren entscheidenden Verwaltungsgerichte der1. und der 2. Instanz sind - soweit ich die Entscheidungen kenne- auf die Verfassungsmäßigkeit dieses Rechtsinstituts nur punktuelleingegangen. Ich selbst habe es bisher auch unterlassen,mich mit thematischen Verfassungsgrundsätzen zu befassen,was von Barthel - wohl kritisch (?) - angesprochen wird. Deshalbsoll das Versäumte hiermit nachgeholt werden.2. Die verfassungsmäßige Prüfung der PräGe bezieht sich nachfolgendin der Hauptsache auf die Eigentumsgarantie (Art. 14Abs. 1 GG), die Unschuldsvermutung (Art. 11 Abs. 1 UNMenschenrechts-Charta, Art. 6 Abs. 2 EMRK) bzw. dasSchuldprinzip (Art. 1, 20 GG), das Bestimmtheitsgebot (bedingt)und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 1 Abs. 3,Art. 20 Abs. 3 GG).Als Orientierung kann der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG) vom 14.01.2004, Az. 2 BvR 564/95, zumerweiterten Verfall (§ 73d StGB) dienen. Leitsatz: "ErweiterterVerfall ist mit dem Grundgesetz vereinbar".3. Vielleicht gelingt es mir auch, mit dieser Abhandlung kritischenJuristen zu entgegnen.
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