Das Ziel dieses Buches ist es, die normativen Bestimmungen im Bereich der Bildung zu analysieren, die in der Universitätsordnung des UdeG vorgesehen sind; genauer gesagt, die mögliche Verletzung der Menschenrechte von Studenten, die wegen Misserfolgs beurlaubt sind, basierend auf den Artikeln 33°, 34° und 35° des RGEPA des UdeG. Ebenso sollten die Verfahren für die Verabschiedung von Beschlüssen und die Anwendung von Sanktionen durch die Universitätsbehörden bekannt sein und mit den Bestimmungen von Artikel 3 der Verfassung verglichen werden, um festzustellen, ob sie das Menschenrecht auf Bildung verletzen, indem sie es einschränken, oder ob es sich um einen einfachen Akt der Autorität handelt, der auf der in Artikel 3 vorgesehenen Universitätsautonomie beruht und daher nicht gegen dieses Grundrecht verstößt.
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