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Die Arbeit geht der Frage nach, wie und durch wen das Grundgesetz und Verfassungsrecht im Allgemeinen geändert werden können. Der Untersuchung liegt die Grundperspektive: "Wie müsste es sein?" nicht: "Wie ist es (nach Art. 79 GG)?", zugrunde. Dazu wird ein Verfassungsverständnis entwickelt, dessen theoretische und philosophische Wurzeln über Kelsen und Schmitt bis in die Vertragstheorien der Neuzeit reichen. Daraus zieht der Autor Konsequenzen für die Begriffe Volkssouveränität und Demokratie. Er untersucht, wie der Stufenbau der Rechtsordnung zustande kommt, was dem Recht seine Legitimation…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit geht der Frage nach, wie und durch wen das Grundgesetz und Verfassungsrecht im Allgemeinen geändert werden können. Der Untersuchung liegt die Grundperspektive: "Wie müsste es sein?" nicht: "Wie ist es (nach Art. 79 GG)?", zugrunde. Dazu wird ein Verfassungsverständnis entwickelt, dessen theoretische und philosophische Wurzeln über Kelsen und Schmitt bis in die Vertragstheorien der Neuzeit reichen. Daraus zieht der Autor Konsequenzen für die Begriffe Volkssouveränität und Demokratie. Er untersucht, wie der Stufenbau der Rechtsordnung zustande kommt, was dem Recht seine Legitimation und seinen spezifischen Rang verleiht und in welchem Verhältnis das Mehrheits- und Demokratieprinzip zum Begriff des Rechts an sich stehen. Daraus ergeben sich Anforderungen an die Kompetenz zur Verfassungsgebung und -änderung, an denen die durch das Grundgesetz positivierte Praxis kritisch gemessen wird. Das kontroverse Ergebnis: Die Normierung in Art. 79 GG genügt den verfassungs- und demokratietheoretischen Anforderungen nur bedingt.
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Rezensionen
"Natus Untersuchung ist spannend; der Autor baut sie hervorragend auf, indem er zuerst seine Prämissen definiert und dabei einen Einblick in die theoretischen und philosophischen Grundlagen des Rechts bietet. Die Abhandlung überzeugt durch ihre innere Logik und - sie liest sich gut. Dem Autor gelingt nicht nur die profunde Behandlung des eigentlichen Themas, er kommt zu seinen Ergebnissen durch eine schlüssige Einbettung des Untersuchungsgegenstandes in die allgemeinen Grundlagen des Rechts und ermöglicht dadurch eine neue Sicht auf dessen Prinzipien. NatusBuch steht damit in einer Reihe mit den Werken Kelsens - Reine Rechtslehre oder Harts - Tire Concept of Law." Dr. Adolf Rebler, in: Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 23/2018